BFH - Urteil vom 11.05.1995 (V R 4/92) - DRsp Nr. 1995/5912
BFH, Urteil vom 11.05.1995 - Aktenzeichen V R 4/92
DRsp Nr. 1995/5912
»1. Die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen durch einen Landwirt im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unterliegt der Durchschnittsatzbesteuerung.2. Die entgeltliche Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an einem Grundstück ist ein nach § 4 Nr. 12 Buchst.c UStG 1980 steuerfreier Umsatz. Es ist unerheblich, ob die Dienstbarkeit auf die Vornahme, die Duldung oder die Unterlassung einer Handlung im Zusammenhang mit dem Grundstück gerichtet ist.«