BFH - Urteil vom 11.12.1986 (V R 57/76) - DRsp Nr. 1996/12405
BFH, Urteil vom 11.12.1986 - Aktenzeichen V R 57/76
DRsp Nr. 1996/12405
»1. Ein Unternehmer kann auf einem Grundstück, an dem er und seine Ehefrau zu gleichen Teilen gemeinschaftlich Miteigentümer sind, "für sein Unternehmen" (§ 15 Abs. 1UStG 1967) ein Bauwerk errichten lassen (Fortführung des BFH-Urteils vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309).2. Eine unmittelbare "Weiterlieferung" des Bauwerks durch den Unternehmer an die Grundstückseigentümergemeinschaft - als erstmalige Verwendung der bezogenen Leistung i.S. des § 15 Abs. 2UStG (1967) - kann regelmäßig nur bei entsprechender Vereinbarung angenommen werden.«