I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war ab September 1975 Geschäftsführer einer GmbH, deren Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens vom November 1982 vom zuständigen Amtsgericht mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Konkursmasse abgewiesen wurde. Aus der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 1980, die von der GmbH am 23. September 1982 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) eingereicht wurde, ergab sich nach Durchführung der Jahresveranlagung 1980 zufolge einer Abrechnung des FA vom 28. Oktober 1982 eine Nachzahlung von 63.465,82 DM.
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