I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) unterhielt im Streitjahr (1985) einen landwirtschaftlichen Betrieb, daneben führte er gewerbliche landwirtschaftliche Lohnarbeiten aus (Lohnunternehmen).
Die Umsätze aus dem Lohnunternehmen versteuerte der Kläger nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (
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