I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, betreibt aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit dem Kreis X für den nördlichen Teil des ehemaligen Kreises Y eine Rettungswache. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst (RettG) vom 26. November 1974 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen --GVBl NW-1974, 1481) halten die Rettungswachen Rettungsmittel, insbesondere Krankenkraftwagen, sowie das erforderliche Personal bereit und führen Einsätze durch.
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