BFH - Urteil vom 18.12.1986 (V R 127/80) - DRsp Nr. 1996/12373
BFH, Urteil vom 18.12.1986 - Aktenzeichen V R 127/80
DRsp Nr. 1996/12373
»Hat sich während des Revisionsverfahrens der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides nach Ergehen eines Umsatzsteuerjahresbescheides in der Hauptsache erledigt (BFH-Urteil vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370), so besteht ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 S. 4 FGO an der Feststellung, daß der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid rechtswidrig war, wenn sich den Beteiligten in dem Rechtsbehelfsverfahren über den Umsatzsteuerjahresbescheid der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt.«
Normenkette:
FGO § 100 Abs. 1 S. 4;
Gründe:
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