I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages vom 23. Dezember 1969 hat die Gesellschaft einen aus drei Mitgliedern bestehenden Beirat. Weiter heißt es: "Die Mitglieder sollen angesehene, im Wirtschaftsleben erfahrene Personen sein, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage und bereit sind, der Gesellschaft beratend zur Seite zu stehen. Sie dürfen weder Gesellschafter noch Angehörige von Gesellschaftern noch Geschäftsführer der ... Geschäftsführungsgesellschaft mbH sein. Abweichend von Satz 3 kann Herr K.W. zum Beiratsmitglied bestellt werden, wenn er nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist."
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|