BFH - Urteil vom 25.03.1988 (V R 101/83) - DRsp Nr. 1996/12989
BFH, Urteil vom 25.03.1988 - Aktenzeichen V R 101/83
DRsp Nr. 1996/12989
»Ein Unternehmer braucht Gegenstände, die er zur Nutzung sowohl in seinem Unternehmen als auch in seinem nichtunternehmerischen Bereich erwirbt, nicht seinem Unternehmen zuzuordnen. Die beim Erwerb getroffene Zuordnung zum unternehmerischen oder zum nichtunternehmerischen Bereich wird durch Änderungen des jeweiligen Anteils der unternehmerischen/nichtunternehmerischen Nutzung jedenfalls solange nicht berührt, als nicht der Anteil einer der beiden Nutzungsarten unwesentlich wird.«