Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist auf Grund des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (
Mit Bescheid vom 20. Februar 1978 für 1975 unterwarf das damals zuständige Finanzamt (FA) im Jahre 1975 erhobene Umlagen von anteiligen Hausmeisterkosten (brutto 290.716,64 DM) für von ihr bebaute und verwaltete Wohnobjekte der Umsatzsteuer, und zwar zum Regelsteuersatz. Die Klägerin ist der Auffassung, § 12 Abs. 2 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes 1973 (UStG 1973) sei auch auf Leistungen der nach den §§
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|