BFH - Urteil vom 28.01.1993 (V R 43/89) - DRsp Nr. 1996/9653
BFH, Urteil vom 28.01.1993 - Aktenzeichen V R 43/89
DRsp Nr. 1996/9653
»Beim Verkauf von Waren im Versandhandel liegt auch dann eine einheitliche Warenlieferung (nicht zum Teil eine steuerfreie Kreditgewährung) vor, wenn der Käufer von der ihm eingeräumten Möglichkeit der Ratenzahlung Gebrauch macht und dadurch einen Barzahlungsrabatt in Höhe von 3 v. H. des Katalogpreises einbüßt.«