I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) lieferte aufgrund eines Kaufvertrages vom 13. Dezember 1988 bzw. vom 30. Mai 1989 ein bebautes Grundstück zum Kaufpreis von 11 600 000 DM zuzüglich 14 v.H. Umsatzsteuer. Der Kaufpreis wurde bezahlt. Die Klägerin versteuerte die Lieferung 1989 in Höhe des bezeichneten Entgelts. Mit notariellem Vertrag vom 7. Dezember 1990, genehmigt am 27. Dezember 1990, vereinbarte die Klägerin mit dem Erwerber eine Kaufpreisminderung in Höhe von 2 200 000 DM "zuzüglich 14 v.H. Umsatzsteuer". Für die Rückzahlung war vereinbart worden:
- 400 000 DM binnen vier Wochen seit Rechtswirksamkeit des Vertrages,
- 15 mal 120 000 DM in Raten, fällig jeweils zum 1. Dezember eines Kalenderjahres, erstmals zum 1. Dezember 1991, "jeweils zuzüglich Umsatzsteuer".
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|