Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die entgeltliche Abgabe von zubereiteten Speisen in selbständigen Verkaufsständen in sog. Biergärten im Streitjahr 2017 als Restaurationsumsatz dem Regelsteuersatz oder als bloße Lieferung von Lebensmittelzubereitungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
I.
Die Klägerin betreibt - neben ... - seit dem Streitjahr im Biergarten A einen Grillimbiss sowie im Biergarten B den Pizza- und Gyrosverkaufsstand, das Eiscafé, die Grillstation und den Brezelverkaufsstand.
Die Biergärten werden von der ... GbR betrieben (nachfolgend Betreiberin).
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