Mit Urteil vom 29. Januar 2009 - V R 67/07 -Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.hat der BFH entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Das BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 - V R 67/07 - ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Wirtschaftliche Eingliederung nach Anordnung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
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