BMF - Schreiben vom 12.12.2013
IV B 3 - S 1316/07/10024

BMF - Schreiben vom 12.12.2013 (IV B 3 - S 1316/07/10024) - DRsp Nr. 2014/80180

BMF, Schreiben vom 12.12.2013 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1316/07/10024

DRsp Nr. 2014/80180

Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten; Anwendbarkeit der Richtlinie auf den Beitrittsstaat Kroatien

Die Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABI. EU Nr. L 141 S. 30) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuerwesen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 (ABI. EU Nr. L 345 S. 8) über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten auf den Beitrittsstaat Kroatien ab dem 1. Juli 2013 für die im Anhang zur Richtlinie 2013/13/EU (siehe Anlage) genannten Steuern und Gesellschaftsformen vor.

Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU bitte ich, § 43b EStG und Anlage 2 (zu § 43b) auf Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an eine Muttergesellschaft mit Sitz in Kroatien oder an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte einer Muttergesellschaft des Staates Kroatien, die nach dem 30. Juni 2013 erfolgen, entsprechend anzuwenden. Dabei sind die in der Anlage aufgeführten Steuern und die neu gefasste Liste der unter Art. 2 Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/96/EU fallenden Gesellschaften zu berücksichtigen.