BMF - Schreiben vom 26.08.2013
IV D 3 - S 7352 a/13/10001

BMF - Schreiben vom 26.08.2013 (IV D 3 - S 7352 a/13/10001) - DRsp Nr. 2013/80603

BMF, Schreiben vom 26.08.2013 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7352 a/13/10001

DRsp Nr. 2013/80603

Muster des USt-Berechnungsbogens mit Bescheid für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 18 Abs. 5a UStG (Vordruckmuster USt 1 C/D)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Berechnung und Festsetzung der Umsatzsteuer in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 18 Abs. 5a UStG wird für innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge das beiliegende Vordruckmuster eingeführt:

USt 1 C/D - USt-Berechnungsbogen mit Bescheid für die Fahrzeugeinzelbesteuerung -.

Dieses ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2003 - IV D 1 - S 7352a - 3/03 - herausgegebene Vordruckmuster.

(2) Der Vordruck ist in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu verwenden, in denen der Erwerber neuer Fahrzeuge die amtlich vorgeschriebene Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht abgegeben hat oder in denen die Steuer vom Erwerber in der Erklärung nicht richtig berechnet worden ist (§ 18 Abs. 5a Satz 3 UStG).

(3) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist angepasst worden.