Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Berechnung und Festsetzung der Umsatzsteuer in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 18 Abs. 5a UStG wird für innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge das beiliegende Vordruckmuster eingeführt:
USt 1 C/D | - USt-Berechnungsbogen mit Bescheid für die Fahrzeugeinzelbesteuerung -. |
Dieses ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2003 -
(2) Der Vordruck ist in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu verwenden, in denen der Erwerber neuer Fahrzeuge die amtlich vorgeschriebene Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht abgegeben hat oder in denen die Steuer vom Erwerber in der Erklärung nicht richtig berechnet worden ist (§ 18 Abs. 5a Satz 3 UStG).
(3) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist angepasst worden.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|