Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 20.01.2012 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 08.06.212 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 1.878 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 8 % und der Beklagte zu 92 % zu tragen.
Der Streitwert wird auf 1.269 € festgesetzt.
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