In den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 1991 bis 1994 bezeichnet der Kläger die Art. seines Einzelunternehmens als "Jura-Gastspiele und Intern. Gastspieldirektion". Im August 1994 fand beim Kläger eine Umsatzsteuer-Außenprüfung statt; Prüfungszeitraum waren die Kalenderjahre 1991 bis 1993 sowie die Vorauszahlungszeiträume 1. und 2. Quartal 1994. In dem Prüfungsbericht vom 22. Dezember 1994 heißt es:
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