BayObLG - 13.03.1980 (BReg 1Z 86/79) - DRsp Nr. 1994/7512
BayObLG, vom 13.03.1980 - Aktenzeichen BReg 1Z 86/79
DRsp Nr. 1994/7512
Eine Beschränkung des Wirkungskreises des Pflegers kann auch aufgrund eines uneingeschränkt gestellten Aufhebungsantrags angeordnet werden, sofern das Wohl des Kindes zwar der Aufhebung der Amtspflegschaft insgesamt entgegensteht, nicht aber einer Einschränkung des Wirkungskreises des Pflegers in Bezug auf eine oder mehrere der in § 1706BGB genannten Angelegenheiten.