FG Düsseldorf - Urteil vom 09.02.2005
4 K 5532/03 VTa, Z, EU
Normen:
ZK Art. 38 Art. 40 Art. 202 Art. 233 Unterabsatz 1 Buchst. d ; TabStG § 21 ; UStG § 21 Abs. 2 Hs. 1 ;

Einfuhr; Zigaretten; Beschlagnahme; Verbringen; Zollschuld - Auch bei subjektiver Unkenntnis kann vorschriftswidriges Verbringen i.S.d. § 19 Satz 1 TabStG anzunehmen sein

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2005 - Aktenzeichen 4 K 5532/03 VTa, Z, EU

DRsp Nr. 2005/12402

Einfuhr; Zigaretten; Beschlagnahme; Verbringen; Zollschuld - Auch bei subjektiver Unkenntnis kann vorschriftswidriges Verbringen i.S.d. § 19 Satz 1 TabStG anzunehmen sein

1. Werden unter Verstoß gegen die Gestellungspflicht in das Gemeinschaftsgebiet eingeführte Zigaretten nach dem gemeinsamen Tatplan der Beteiligten auf einem Betriebsgelände in Deutschland lediglich sofort auf einen anderen LKW umgeladen, um unmittelbar im Anschluss mit entsprechenden Frachtpapieren nach Großbritannien weiterbefördert zu werden, so führt deren noch in Deutschland und damit vor Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens erfolgte Beschlagnahme zum Erlöschen der Zoll- und Umsatzsteuerschuld. 2. Die Phase des Verbringens ist nicht auf den unmittelbaren Bereich des Grenzübertritts und die anschließende Beförderung zur ersten Zollstelle beschränkt.

Normenkette:

ZK Art. 38 Art. 40 Art. 202 Art. 233 Unterabsatz 1 Buchst. d ; TabStG § 21 ; UStG § 21 Abs. 2 Hs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Einfuhrabgaben für unverzollt und unversteuert in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Zigaretten.