Einfuhrabgaben bei Einreise in das Unionsgebiet mit einem PKW Abstellen des PKW während einer Flugreise in ein Land außerhalb der Union und Nutzung des Fahrzeugs während dieser Flusreise durch eine befreundete Person für Privatfahrten
FG Bremen, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 4 K 53/13 (2)
DRsp Nr. 2015/13426
Einfuhrabgaben bei Einreise in das Unionsgebiet mit einem PKW Abstellen des PKW während einer Flugreise in ein Land außerhalb der Union und Nutzung des Fahrzeugs während dieser Flusreise durch eine befreundete Person für Privatfahrten
1. In das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung (Art. 4 Nr. 16 Buchst. f) ZK) können Waren übergeführt werden, die nicht endgültig in den Wirtschaftskreislauf eingehen sollen, sondern nur zeitlich und nach vorübergehendem Gebrauch unverändert wieder ausgeführt werden sollen. Dabei sind die Art der Ware, der Gebrauch und die Dauer für den Umfang der Begünstigung ausschlaggebend.2. Reist eine in der Schweiz wohnende Person mit einem Luxusfahrzeug nach Deutschland ein, um von einem deutschen Flughafen aus eine Urlaubsreise in einen Staat außerhalb der EU anzutreten, und stellt sie das Fahzeug während des Urlaubs bei einer befreundeten Person unter, die mit dem Fahrzeug privat fahren darf, so entstehen gem. Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK bzw. hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer gem. Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK i. V. m. §§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2UStG Einfuhrabgaben, wenn die befreundete Person tatsächlich das Fahrzeug für private Fahrten nutzt.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.