FG Niedersachsen - Urteil vom 20.03.2013
7 K 223/10, 7 K 224/10
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. A; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1; UStG VZ 2010; FGO § 11;
Fundstellen:
BB 2013, 1750
DStRE 2014, 481

Einheitliches Vertragswerk - Mehrfachbelastung künftiger Bauerrichtungskosten mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen 7 K 223/10, 7 K 224/10

DRsp Nr. 2013/19864

Einheitliches Vertragswerk – Mehrfachbelastung künftiger Bauerrichtungskosten mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine USt-Belastung auslöst, sollte nicht der GrESt unterliegen. Die Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum sog. „einheitlichen Vertragswerk” verstößt gegen das GrEStG, gegen die Einheit der Steuerrechtsordnung, gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, gegen das verfassungsrechtliche Gebot des Nichtentzugs des gesetzlichen Richters sowie gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. A; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1; UStG VZ 2010; FGO § 11;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die nach dem Erwerb des Grund und Bodens angefallenen Bauerrichtungskosten für ein Wohngebäude, die bereits der Umsatzsteuer unterliegen, zusätzlich noch der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen sind.