BFH - Beschluß vom 09.12.1999
V B 121/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1993) § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 761

Einschränkung des Optionsrecht nach § 9 UStG; unzulässige Rückwirkung?

BFH, Beschluß vom 09.12.1999 - Aktenzeichen V B 121/99

DRsp Nr. 2000/2669

Einschränkung des Optionsrecht nach § 9 UStG; unzulässige Rückwirkung?

Es ist in einem FG-Prozess, in dem das Gericht ein Recht der Kl. (Bauherrn) auf die Steuerfreiheit ihrer Vermietungsumsätze zu verzichten, gem. § 9 Abs. 2 UStG 1993 i.d.F. des StMBG vom 21.12.1993 verneint hat, nicht klärungsbedürftig, ob der vorherige Grundstückseigentümer durch die Gesetzesänderung überrascht und in seinen Rechten verletzt wurde.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1993) § 9 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Miteigentümer eines Seniorenzentrums, das an die B.-Betriebs-GmbH vermietet ist. Das Grundstück ist in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt.

Am 30. Dezember 1993 war der "Bauherrengemeinschaft-Seniorenzentrum vertr. durch: A.-GmbH" die Baugenehmigung erteilt worden. Mit dem Bau war im Februar 1994 begonnen worden.

Der Treuhänder der "Bauherrengemeinschaft" machte in einer Feststellungserklärung zur Umsatzbesteuerung für 1994 Vorsteuerbeträge in Höhe von insgesamt 1 142 299,59 DM geltend.