I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Miteigentümer eines Seniorenzentrums, das an die B.-Betriebs-GmbH vermietet ist. Das Grundstück ist in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt.
Am 30. Dezember 1993 war der "Bauherrengemeinschaft-Seniorenzentrum vertr. durch: A.-GmbH" die Baugenehmigung erteilt worden. Mit dem Bau war im Februar 1994 begonnen worden.
Der Treuhänder der "Bauherrengemeinschaft" machte in einer Feststellungserklärung zur Umsatzbesteuerung für 1994 Vorsteuerbeträge in Höhe von insgesamt 1 142 299,59 DM geltend.
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