Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die Klägerin im Inland steuerbare Umsätze erzielt hat.
Die Klägerin verkaufte im Streitjahr 1997 Fanartikel von Musikgruppen, sowie Bild- und Tonträger. Darüber hinaus erzielte sie Erlöse aus der Betreuung von Musikgruppen bei deren Konzerten und Tourneen. Ihre Auftraggeber sind Musikgruppen oder deren Agenturen aus dem In- und Ausland, insbesondere auch aus den USA. Die Aufträge selbst werden sowohl im Inland als auch im Ausland ausgeführt.
Die Klägerin erbrachte folgende Leistungen:
- Verwaltung von Gagen,
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