FG Sachsen - Urteil vom 15.09.2016
2 K 234/15
Normen:
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 13;

Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch eine aus einer Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld

FG Sachsen, Urteil vom 15.09.2016 - Aktenzeichen 2 K 234/15

DRsp Nr. 2016/19731

Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch eine aus einer Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 13;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine aus einer - aufgrund der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen im Insolvenzverfahren notwendigen - Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld zu einer Insolvenzverbindlichkeit oder zu einer Masseverbindlichkeit führt.

Das Amtsgericht X eröffnete mit Beschluss vom ... 2008 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der .... GmbH (künftig GmbH) und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Der Beklagte ordnete der Masse die Steuernummer .../.../....1 zu, die GmbH führte er unter .../.../....2. Die GmbH hatte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zahlungen an ihre Gläubiger Y GmbH in Höhe von € ... sowie eine e.G. in Höhe von € ... geleistet und hierfür Vorsteuer geltend gemacht. Nach Anfechtung der Zahlungen gemäß § 133 bzw. § 131 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO durch den Kläger zahlten im Jahr 2010 die Y GmbH € ... und die e.G. - aufgrund eines mit dem Kläger abgeschlossenen Vergleichs - € .... an den Kläger.