BFH - Beschluß vom 08.02.1999
VII B 254/98
Normen:
EWGV 1031/88 Art. 3 UAbs. 1 ; EWGV 2144/87 Art. 2 Abs. 1 lit. b UAbs. 2 ; UStG (1980) § 21 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1141

Entstehen und Erlöschen der Zollschuld; Mittäter als Zollschuldner

BFH, Beschluß vom 08.02.1999 - Aktenzeichen VII B 254/98

DRsp Nr. 1999/5999

Entstehen und Erlöschen der Zollschuld; Mittäter als Zollschuldner

1. Wer sich als Mittäter am vorschriftwidrigen Verbringen von Zigaretten über die Freihafengrenze beteiligt, das zum Entstehen einer Zollschuld führt, ist Zollschuldner (Abgabenschuldner) i.S.v. Art. 3 UAbs. 1 ZollschuldVO. 2. Die Rückgabe gestohlener Zigaretten an den Eigentümer ist nicht mit der nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ZollschuldVO geforderten Einziehung als Voraussetzung für das Erlöschen der Abgabenschuld gleichzusetzen.

Normenkette:

EWGV 1031/88 Art. 3 UAbs. 1 ; EWGV 2144/87 Art. 2 Abs. 1 lit. b UAbs. 2 ; UStG (1980) § 21 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde mit rechtskräftigem Urteil als Mittäter wegen Diebstahls in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt. Dem Strafurteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: