I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Eheleute. Aus der Ehe sind sechs Kinder hervorgegangen. Eines von ihnen ist verstorben. Die 20jährige Tochter ist berufstätig und lebt allein. Drei Söhne im Alter von 18, 13 und 6 Jahren wohnen bei den Eltern in deren Haus. Die Mutter gebar das Kind M -L im 43.Lebensjahr. Am 25.7.1985 hatte das Amtsgericht Bayreuth für die Mutter Gebrechlichkeitspflegschaft wegen Alkoholismus angeordnet. Zum selben Zeitpunkt befand sich der Vater insgesamt drei Monate lang im Nervenkrankenhaus Bayreuth, nachdem er im volltrunkenen Zustand gegen zwei seiner Kinder tätlich vorgegangen war. Er ist seitdem wieder voll berufstätig.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|