FG Rheinland-Pfalz, vom 29.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2991/03
Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, Vermietung von Sendeeinrichtungen und Personalgestellung nebst technischer Ausrüstung als Katalogleistungen an eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
BFH, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen XI R 62/06
DRsp Nr. 2010/4237
Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, Vermietung von Sendeeinrichtungen und Personalgestellung nebst technischer Ausrüstung als Katalogleistungen an eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, bezieht sog. Katalogleistungen i.S. des § 3a Abs. 4UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG 1999), wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet.
Normenkette:
UStG § 3a Abs. 3 S. 1; UStG § 3a Abs. 4;
Gründe
I.
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