Streitig ist, ob Umsätze an amerikanische Truppenangehörige nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei sind.
Der Kläger betreibt einen Handel mit Hydraulikschläuchen, im Streitjahr 2003 mit Betriebsstätten in K und S.
Im Streitjahr verbuchte der Kläger nach Art. 67 Abs. 3 NATO-Zabk steuerfreie Umsätze in Höhe von 28.381 EUR. Die einzelnen Umsätze lagen jeweils unter 2.500 EUR und wurden unter Verwendung von IMPAC VISA Kreditkarten abgerechnet. Abwicklungsscheine wurden jedoch nicht ausgefüllt.
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