FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.11.2021
7 K 7201/18
Normen:
UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Erfüllen der formalen Anforderungen für den Vorsteuerabzug durch ausgestellte Rechnungen über die Gesamtmietforderungen für die drei Schiffe

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2021 - Aktenzeichen 7 K 7201/18

DRsp Nr. 2022/4169

Erfüllen der formalen Anforderungen für den Vorsteuerabzug durch ausgestellte Rechnungen über die Gesamtmietforderungen für die drei Schiffe

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die B... GmbH die drei Schiffe C..., D... und E... im Jahr 2008 sowie das Schiff C... erneut im Jahr 2009 an die Klägerin geliefert hat, so dass dieser die Vorsteuer aus den vier für diese Vorgänge abgeschlossenen Mietkaufverträgen zusteht.

Die Klägerin war in den Streitjahren mit dem Transport von Gütern mit drei Kanalschubschiffen unternehmerisch tätig. Sie versteuerte in den Streitjahren ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten.

Sie war als Eigentümerin der drei Schiffe C..., D... und E... im Schiffsregister beim Amtsgericht F... eingetragen (C...: Blatt-Nr. ..., IME-Nr. ..., D...: Blatt ..., IME-Nr. ..., E...: Blatt ..., IME-Nr. ...). Die drei Schiffe waren sanierungsbedürftig. Im Jahr 2008 sollten alle Schiffe generalüberholt werden. Im Jahr 2009 musste das Schiff C... erneut repariert werden. Die Reparaturen nahm die F... GmbH vor.

Zu den drei Schiffen und den Vorgängen zwischen der Klägerin, der F... GmbH und der B... GmbH liegen die folgenden Unterlagen vor:

alle drei Schiffe