FG Köln - Urteil vom 23.07.2002
3 K 5372/99
Normen:
Kombinierte Nomenklatur AV 1; Kombinierte Nomenklatur AV 3; Kombinierte Nomenklatur AV 3b; Kombinierte Nomenklatur AV 6; UStG § 12 Abs. 2 ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1633

Ermäßigter Steuersatz auf Lieferung von Multimediaboxen

FG Köln, Urteil vom 23.07.2002 - Aktenzeichen 3 K 5372/99

DRsp Nr. 2002/17119

Ermäßigter Steuersatz auf Lieferung von Multimediaboxen

1. Bei der Multimediabox (Lehrbuch und Tonträger) handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung i. S. der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3a Satz 2 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). 2. Die Lieferung einer solchen Multimediabox unterliegt gemäß AV 3b KN insgesamt dem ermäßigten Steuersatz, wenn das Lehrbuch als charakterbestimmender Bestandteil anzusehen ist.

Normenkette:

Kombinierte Nomenklatur AV 1; Kombinierte Nomenklatur AV 3; Kombinierte Nomenklatur AV 3b; Kombinierte Nomenklatur AV 6; UStG § 12 Abs. 2 ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob auf die Lieferung von Multimediaboxen der ermäßigte Steuersatz oder der Regelsteuersatz anzuwenden ist.