FG Münster - Urteil vom 23.03.2023
5 K 2867/20 U
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8;

Ermäßigter Steuersatz bei Umsätzen aus dem Betrieb von Mitarbeiterkantinen/-cafeterien in Krankenhäusern

FG Münster, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen 5 K 2867/20 U

DRsp Nr. 2023/7204

Ermäßigter Steuersatz bei Umsätzen aus dem Betrieb von Mitarbeiterkantinen/-cafeterien in Krankenhäusern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8;

Tatbestand

Streitig ist, ob Umsätze aus dem Betrieb von Mitarbeiterkantinen/-cafeterien in Krankenhäusern dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen.

Die Klägerin in der Rechtsform einer GmbH erfüllt die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Gegenstand und Zweck ihres Unternehmens sind [...]. In den Streitjahren betrieb die Klägerin insbesondere folgende Krankenhäuser:

- I, E,

- II, E,

- III, X,

- IV, O.