FG Düsseldorf - Urteil vom 15.05.2013
4 K 3849/11 U
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; KN Pos. 4901; Pos. 4911;

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Messekataloge

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 4 K 3849/11 U

DRsp Nr. 2014/13089

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Messekataloge

Auf die Umsätze aus dem Verkauf von Messekatalogen ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, wenn sie nach ihrer erkennbaren Zweckbestimmung nicht überwiegend darauf abzielen, die Adressaten zur Inanspruchnahme von entgeltlichen Waren oder Dienstleistungen der Aussteller oder des Messeveranstalters zu veranlassen, sondern der Information der Besucher einer Messe über die hieran teilnehmenden Aussteller dienen.

Tenor

Die Steuerbescheide vom 18. November 2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Oktober 2010 werden aufgehoben, soweit hiermit die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2002 um ... €, für das Kalenderjahr 2003 um ... € und für das Kalenderjahr 2004 um ... € höher festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; KN Pos. 4901; Pos. 4911;

Tatbestand