Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer auf den vollen Netto-Wiederbeschaffungswert bei Neuanschaffung
KG, Urteil vom 13.01.1994 - Aktenzeichen 12 U 5502/93
DRsp Nr. 1995/1369
Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer auf den vollen Netto-Wiederbeschaffungswert bei Neuanschaffung
»1. Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte kann bei einem Totalschaden auch nach Inkrafttreten des mit Wirkung ab 1. Juli 1990 in das UStG eingefügten § 25aUStG die Mehrwertsteuer auf den vollen Netto-Wiederbeschaffungswert und nicht nur auf die Händlergewinnspanne ersetzt verlangen.2. Bei Anschaffung eines Neufahrzeuges darf der Geschädigte schadensersatzrechtlich nicht schlechter gestellt werden als bei Anschaffung eines dem Unfallfahrzeug entsprechenden Gebrauchtfahrzeuges.«