KG - Urteil vom 13.01.1994
12 U 5502/93
Normen:
BGB § 249 ; UStG § 15 § 25 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)398d
DStR 1994, 515
ES Kfz-Schaden B-2/14
NZV 1994, 225
SP 1994, 288
VerkMitt 1994, 43

Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer auf den vollen Netto-Wiederbeschaffungswert bei Neuanschaffung

KG, Urteil vom 13.01.1994 - Aktenzeichen 12 U 5502/93

DRsp Nr. 1995/1369

Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer auf den vollen Netto-Wiederbeschaffungswert bei Neuanschaffung

»1. Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte kann bei einem Totalschaden auch nach Inkrafttreten des mit Wirkung ab 1. Juli 1990 in das UStG eingefügten § 25a UStG die Mehrwertsteuer auf den vollen Netto-Wiederbeschaffungswert und nicht nur auf die Händlergewinnspanne ersetzt verlangen.2. Bei Anschaffung eines Neufahrzeuges darf der Geschädigte schadensersatzrechtlich nicht schlechter gestellt werden als bei Anschaffung eines dem Unfallfahrzeug entsprechenden Gebrauchtfahrzeuges.«

Normenkette:

BGB § 249 ; UStG § 15 § 25 ;

Gründe: