Gemäß Art. 62 -67 MwStSystRL (Richtlinie 2006/12/EG) berechnet sich die Steuer grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten. Die Mitgliedstaaten können aber auch für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Steuerpflichtigen eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten vorsehen. Gemäß Art. 179MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug vom Steuerpflichtigen global vorgenommen, indem er von dem Steuerbetrag, den er für einen Steuerzeitraum schuldet, die Vorsteuerbeträge absetzt.
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