Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Ist-Besteuerung bei Teilleistungen

Die Zweirad-GmbH aus Warendorf hat mit der Entwicklung eines Vorbauhalters eine Marktlücke entdeckt. Auf einer Fachmesse konnte sie am 06.03.2022 einen führenden Fahrradhersteller von dieser Innovation überzeugen und einen Großauftrag über 1.200.000 Euro gewinnen. Die 240.000 Vorbauhalter sind bis zum 15.12.2022 zu fertigen. Zahlungen sind jeweils i.H.v. 400.000 Euro zum 15.06.2022, 15.12.2022 und 15.03.2023 vereinbart. Die Zweirad-GmbH hatte im Kalenderjahr 2021 einen Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 UStG von 100.000 Euro. Sie hatte die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beim Finanzamt beantragt. Die Ist-Besteuerung wurde für 2019 genehmigt.