EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Das Rechtsinstitut der Werklieferung und Werkleistung ist im EU-Recht nicht explizit genannt. In Art. 14 MwStSystRL wird den Mitgliedstaaten lediglich die Möglichkeit eingeräumt, die Erbringung bestimmter Bauleistungen als Lieferung von Gegenständen zu betrachten.