EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Der Begriff des "Zuschusses" wird EU-rechtlich nicht definiert, stattdessen wird als Begriffsbestimmung die "Subvention" herangezogen. Diesen Begriff enthält die deutsche Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG nunmehr ausdrücklich.

Die "Subvention" findet sich in Art. 73 MwStSystRL. Die Subvention kann zur "Besteuerungsgrundlage" gehören, wenn diese unmittelbar mit dem vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis zusammenhängt. Die Subvention muss in die Kalkulation des Preises einfließen. Diese Spezifizierung existiert im deutschen Umsatzsteuerrecht nunmehr ebenfalls. Auch EU-rechtlich war und ist aber stets die Verknüpfung von Leistung und Zahlung maßgebend.