BFH - Beschluß vom 21.01.2000
V B 161/99
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 865

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Eigenverbrauch

BFH, Beschluß vom 21.01.2000 - Aktenzeichen V B 161/99

DRsp Nr. 2000/3709

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Eigenverbrauch

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache. 2. Die Frage, ob Ausgangs- und Endpunkt der Fahrt zur Beschäftigungsstätte die Wohnung oder eine Betriebsstätte des Stpfl. ist, hat das FG unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu beantworten. 3. Hat das FG Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und demzufolge einen Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1993 bejaht, richtet sich das Argument des Kl., das FG habe die Kriterien zur Abgrenzung von Fahrten als betriebliches Ereignis und als Fahrten zur Arbeitsstätte nicht richtig angewandt, gegen die materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts. Eine Revision kann darauf nicht gestützt werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist selbständiger Informatiker mit Wohnsitz in B.. Er war im Streitjahr (1993) überwiegend für die Firma E. in V. tätig.