FG Sachsen - Gerichtsbescheid vom 02.05.2001
2 K 1237/99
Normen:
AO 1977 § 69 ; AO 1977 § 34 ; AO 1977 § 191 Abs. 1 ; FGO § 102 ; UStG § 18 ; AO 1977 § 127 ; AO 1977 § 21 Abs. 1 S 1; AO 1977 § 5 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1098

Fehlerhaftes Auswahlermessen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung; Erlass einer Ermessensentscheidung durch örtlich unzuständiges FA

FG Sachsen, Gerichtsbescheid vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 2 K 1237/99

DRsp Nr. 2001/11133

Fehlerhaftes Auswahlermessen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung; Erlass einer Ermessensentscheidung durch örtlich unzuständiges FA

1. Ermessensentscheidung des FA über die Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers nach §§ 69, 34, 191 Abs. 1 AO 1977: Sind dem FA spätestens im Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung hinreichend konkrete Indizien bekannt, die auf einen weiteren als potentiellen Haftungsschuldner in Betracht kommenden Geschäftsführer der GmbH hinweisen, so übt das FA sein Ermessen fehlerhaft aus, wenn es den Sachverhalt diesbezüglich nicht weiter aufklärt. 2. Erlässt das örtlich nicht zuständige FA einen auf einer Ermessensentscheidung beruhenden Haftungsbescheid, kann die Aufhebung des Verwaltungsaktes allein wegen dieses Mangels beansprucht werden, denn bei Ermessensentscheidungen ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass keine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre.

Normenkette:

AO 1977 § 69 ; AO 1977 § 34 ; AO 1977 § 191 Abs. 1 ; FGO § 102 ; UStG § 18 ; AO 1977 § 127 ; AO 1977 § 21 Abs. 1 S 1; AO 1977 § 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Haftung des Klägers für Umsatzsteuerschulden der ... GmbH (nachfolgend kurz GmbH oder Gesellschaft)