Der Kläger erbrachte in den Streitjahren neben seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler Internetdienstleistungen an diverse Firmen. Der Kontakt hierfür kam über den mit ihm befreundeten Herrn W zustande, der ab 2011 als sogenannter Sales Director unter anderem für die Firma M Germany GmbH in Hamburg tätig war, deren Geschäftsführer zunächst Herr W und später Herr P war.
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