FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 09.09.2022
VI 35 -S 3103- 1002

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 09.09.2022 (VI 35 -S 3103- 1002) - DRsp Nr. 2022/80598

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 09.09.2022 - Aktenzeichen VI 35 -S 3103- 1002

DRsp Nr. 2022/80598

Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

I. Geltungsbereich

Dieser Erlass regelt die Wertermittlung

  • von nach § 12 Absatz 1 bis 3 BewG zu bewertenden Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie

  • von nach §§ 13 ff. BewG zu bewertenden wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen

für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Er ersetzt den Erlass vom 10. Oktober 2010 (BStBl 2010 I S. 810) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

II. Kapitalforderungen und Kapitalschulden

1. Bewertungsgrundsätze

1.1. Ansatz mit dem Nennwert

Grundsätzlich sind Kapitalforderungen, die nicht in § 11 BewG genannt sind, und Kapitalschulden mit dem Nennwert anzusetzen. Kapitalforderungen und Kapitalschulden, die auf eine ausländische Währung lauten, sind nach dem Umrechnungskurs im Besteuerungszeitpunkt umzurechnen. Maßgebender Umrechnungskurs ist dabei der Briefkurs für den Tag der Steuerentstehung (BFH vom 19.3.1991 II R 134/88, BStBl 1991 II S. 521).

1.2. Vom Nennwert abweichender Ansatz