FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 10.11.2014
VI 307 - S 2255 - 152

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 10.11.2014 (VI 307 - S 2255 - 152) - DRsp Nr. 2014/80709

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 10.11.2014 - Aktenzeichen VI 307 - S 2255 - 152

DRsp Nr. 2014/80709

Besteuerungsanteil von Renten; Neuberechnung im Zusammenhang mit der sogenannten „Mütterrente”

Ab dem 1. Juli 2014 wird Müttern oder Vätern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sogenannte „Mütterrente” gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es ist gefragt worden, in welcher Höhe die „Mütterrente” der Besteuerung unterliegt. Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: