FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 11.03.2022
- VI 30 - O 2000 - 246 -

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 11.03.2022 (- VI 30 - O 2000 - 246 -) - DRsp Nr. 2022/80182

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 11.03.2022 - Aktenzeichen - VI 30 - O 2000 - 246 -

DRsp Nr. 2022/80182

Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 10. März 2022 ergangen sind; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. März 2021 (BStBl I S. 391)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder das Folgende: