FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 12.07.2022
VI 302 - S 2332 - 225

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 12.07.2022 (VI 302 - S 2332 - 225) - DRsp Nr. 2022/80545

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 12.07.2022 - Aktenzeichen VI 302 - S 2332 - 225

DRsp Nr. 2022/80545

Steuerrechtliche Beurteilung der Einnahmen der in Impf- und Testzentren des Landes Schleswig-Holstein beschäftigten Personen; Kontrollmitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH); Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2022/12

Personen, die in regionalen Impfzentren oder mobilen Impfteams beschäftigt waren (ärztliches und anderes Personal), übten auf Grund der Eingliederung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation, insoweit regelmäßig eine nichtselbständige Tätigkeit aus. Im Zweifel kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall an.

Gleiches gilt für Personen, die in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus- Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam tätig waren.

In den Impfzentren und bei den mobilen Impfteams oblag die ärztlich-organisatorische Begleitung sowie die arztseitige Abrechnung der Entgelte der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).

Zurzeit gehen in den Finanzämtern vermehrt Kontrollmitteilungen der KVSH über die ausgezahlten Vergütungen ein.