FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.10.2022
- S 0853-094 -

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.10.2022 (- S 0853-094 -) - DRsp Nr. 2022/80617

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 14.10.2022 - Aktenzeichen - S 0853-094 -

DRsp Nr. 2022/80617

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2023 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel (Hilfsmittelerlass 2023)

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2023 findet bundeseinheitlich vom

10. bis 12. Oktober 2023

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2023 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: