FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 28.02.2022
S 0625-034

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 28.02.2022 (S 0625-034) - DRsp Nr. 2022/80153

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 28.02.2022 - Aktenzeichen S 0625-034

DRsp Nr. 2022/80153

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Abziehbarkeit der von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

Aufgrund

  • des § 367 Absatz 2b und des § 172 Absatz 3 der Abgabenordnung und

  • der BFH-Urteile vom 21. Februar 2018 (VI R 18/16, BStBl 2018 II S. 641) und vom 28. April 2020 (VI R 50/17, BStBl 2022 II S. 18)

ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Am 28. Februar 2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) begünstigt.

Entsprechendes gilt für am 28. Februar 2022 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.