BFH - Beschluß vom 28.07.1998
V B 64/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 222

Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zur Privatnutzung

BFH, Beschluß vom 28.07.1998 - Aktenzeichen V B 64/98

DRsp Nr. 1999/514

Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zur Privatnutzung

Eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Unternehmers liegt auch dann vor, wenn er seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überläßt.

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) unterhielt in A den Standort ihres Unternehmens und ein --bis September 1983 zwei-- Auslieferungslager. Sie bewohnte mit ihrem Ehemann in B ein Wohnhaus, in dem sich auch ein Büro befand. Ihre beiden Söhne lebten in B in einer eigenen Wohnung.

Ihrem Ehemann oblag nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag "die Geschäftsführung des Betriebes in A in vollem Umfang". Die Klägerin beschäftigte ihre beiden Söhne aufgrund mündlicher Vereinbarungen in dem Betrieb in A. Sie stellte ihrem Ehemann und ihren Söhnen kostenlos zwei dem Unternehmen zugeordnete PKW für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen dem Wohnhaus in B und dem Auslieferungslager in A zur Verfügung.