I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kapitalanlagegesellschaft, die offene Immobilienfonds betreibt und dazu Grundstücke an- und verkauft. Mit notariellem Kaufvertrag vom 14. September 1994 erwarb sie von der niederländischen Firma W ein im Inland belegenes, vermietetes Grundstück. Der Nettokaufpreis betrug nach § 2 des Kaufvertrages ... DM. Zusätzlich hatte die Klägerin 15 % Umsatzsteuer auf den um 50 % der Grunderwerbsteuer erhöhten Kaufpreis (mithin ... DM), insgesamt also ... DM, zu bezahlen. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgte nicht. Nach mehreren Entgeltsänderungen erhöhte sich der Nettokaufpreis auf ... DM und die Umsatzsteuer auf ... DM.
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