Die Klägerin zu 1), geboren am 17. April 1965, und die Klägerin zu 2), geboren am 2. November 1963, stammen aus der seit 16. März 1982 rechtskräftig geschiedenen Ehe der Beklagten mit Manfred G.. Sie leben beim Vater, dem bei der Scheidung die elterliche Sorge für die damals noch minderjährige Klägerin zu 1) übertragen wurde, in der früheren ehelichen Wohnung und befinden sich noch in Schul- bzw. Berufsausbildung. Der Vater verdient netto 3.200 DM im Monat.
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